Recht-Deutschland

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LBA – Luftfahrt-Bundesamt

Die deutsche Luftfahrt-Oberbehörde. Sitz in Braunschweig, zuständig für die Muster- und Verkehrszulassung von Luftfahrtgerät, Zulassung und Überwachung von Luftfahrt-Betrieben, Erstellung und Weiterentwicklung von Luftfahrt-Vorschriften und vieles mehr.

LTA – Lufttüchtigkeitsanweisung

Eine von der Behörde herausgegebene, verpflichtende Anweisung zu Tätigkeiten am Luftfahrtgerät. Bei Nichtbeachtung einer LTA erlischt die Lufttüchtigkeit. Die Frist zur Durchführung und Art der Arbeiten ist in der LTA angegeben